Mit dem KostBRÄG 2025 hat der Gesetzgeber die verschiedenen Gebührentabellen nach RVG, GKG, FamGKG usw. angehoben. Die Anhebung der Tabellen betrifft daher nicht nur die Anwaltsvergütung, sondern vielmehr auch die Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten. Auch die Entschädigungen nach JVEG (Sachverständige/Dolmetscher/etc.) werden durch dieses Gesetz angehoben. Einige strukturelle Änderungen sind ebenfalls im Kostenrecht vorgenommen worden. Die Entscheidung, welche Gebührentabelle in der Praxis anzuwenden ist, ist wichtig und führt zu Umsatzverlusten, wenn es falsch gemacht wird. Dies liegt u. a. daran, dass nun innerhalb relativ kurzer Zeit erneut die Gebühren angehoben werden und somit bei länger dauernden Prozessen über mehrere Instanzen möglicherweise drei unterschiedliche Gebührentabellen zur Anwendung kommen. Auch ist die Frage, wann eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt, nicht immer leicht zu beantworten. Die Referentin zeigt in zahlreichen Abrechnungsbeispielen auf, wann welche Tabelle zur Anwendung kommt, wie man auf fehlerhafte Kostenfestsetzungsanträge der Gegenseite im Hinblick auf die Tabelle reagiert und was mit gespaltenem Gebührenrecht gemeint ist. Die Teilnehmer können sich auf einen praxisnahen Vortrag mit umfangreichem Skript freuen.
Schwerpunkte:
– Vorstellung der relevanten RVG-Tabellen
– Änderungen bei der Geschäftsgebühr / Anrechnung
– Mahnverfahren – streitiges Verfahren
– Klageerweiterung
– Unterbevollmächtigter neben Hauptbevollmächtigter
– Zurückverweisung
– Rechtsmittelverfahren
– Anhebung der Werte in Familiensachen
– Anhebung der Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen
– Gerichtskosten neue Tabelle – Anwaltsgebühren alte Tabelle?
– u. v. a. m.
Anmeldeschluss: 07.07.2025
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